Neue Corona-Verordnung: Was ist erlaubt, was ist verboten in Berlin?

Die wichtigsten Regelungen:

  • Alle Personen, jedoch besonders symptomatische Personen, sind angehalten, Kontakte einzuschränken.
  • Jede Person ist angehalten, eine Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum im Freien an Orten zu tragen, an denen der Mindestabstand von 1,5 Meter in der Regel nicht eingehalten werden kann.
  • Eine Maskenpflicht gilt auf Märkten, in Warteschlangen und in den zehn benannten Einkaufsstraßen (Tauentzienstraße, Wilmersdorfer Straße, Kurfürstendamm, Altstadt Spandau, Bergmannstraße, Schloßstraße, Friedrichstraße, Karl-Marx-Straße, Bölschestraße, Alte Schönhauser Straße).
  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung soll auch für Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes gelten, die im Innenraum stattfinden.
  • Die erlaubte Personenzahl ist im privaten Raum nach § 1 Abs. 3 auf den Personenkreis von zwei Haushalten oder einem Haushalt plus fünf weiteren Personen begrenzt.
  • Bei privaten Veranstaltungen und Zusammenkünften im öffentlichen Raum im Freien wird die Personenzahl auf 25 begrenzt.

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